EMVBeitrV Verordnung über Beiträge nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten Die Abkürzung EMVBeitrV steht für die Verordnung über Beiträge nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten. Diese Verordnung regelt die Beiträge, die von den Herstellern oder Inverkehrbringern von elektrischen Geräten, die auf dem deutschen Markt verkauft werden, zu entrichten sind. Sie dient dazu sicherzustellen, dass die Geräte den Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen und somit keine Störungen verursachen. Juristisch