EhrRiEG Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter Das EhrRiEG, das Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter, regelt die finanzielle Entschädigung für Personen, die als ehrenamtliche Richter in Gerichtsverfahren tätig sind. Ehrenamtliche Richter unterstützen professionelle Richter bei Entscheidungen, insbesondere in strafrechtlichen und zivilrechtlichen Verfahren, und werden für ihre Dienste angemessen entschädigt. Das EhrRiEG stellt sicher, dass ehrenamtliche Richter für ihre Zeit und ihr Engagement fair entschädigt werden. Juristisch