EinigungsStVV Einigungsstellen-Verfahrensverordnung Die Abkürzung EinigungsStVV steht für Einigungsstellen-Verfahrensverordnung. Diese Verordnung regelt das Verfahren und die Abläufe von Einigungsstellen in Konfliktsituationen. Ein Einigungsstellen-Verfahren kann beispielsweise zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern stattfinden, wenn es zu einer Meinungsverschiedenheit oder einem Konflikt kommt und eine Lösung durch einvernehmliche Einigung angestrebt wird. Diese Verordnung definiert die Rolle und Zuständigkeiten der Einigungsstellen und stellt sicher, dass das Verfahren fair und transparent abläuft. Juristisch