BfVst Bahnhofsvorsteher BfVst steht für "Bahnhofsvorsteher". Diese Abkürzung wird im Kontext des Eisenbahnwesens verwendet, um die Person zu beschreiben, die für die Leitung und Organisation eines Bahnhofs verantwortlich ist. Der Bahnhofsvorsteher ist für die Sicherheit der Fahrgäste, den reibungslosen Ablauf des Zugverkehrs und den allgemeinen Betrieb des Bahnhofs zuständig. Seine Aufgaben umfassen unter anderem die Überwachung des Zugverkehrs, den Verkauf von Fahrkarten und die Gewährleistung eines angemessenen Kundenservice. Eisenbahnwesen