EGWStG Einführungsgesetz zum Wehrstrafgesetz EGWStG steht für "Einführungsgesetz zum Wehrstrafgesetz". Dieses Gesetz regelt die Rechtsfolgen von strafbaren Handlungen innerhalb der deutschen Streitkräfte. Das EGWStG legt fest, welche Straftaten als Wehrstraftaten gelten, wie diese geahndet werden und welche rechtlichen Grundlagen dabei gelten. Es dient somit als Einführung und Ergänzung zum Wehrstrafgesetz und trägt zur Aufrechterhaltung der Disziplin und Ordnung in der Bundeswehr bei. Juristisch