EG-InsVO Verordnung über Insolvenzverfahren Die Abkürzung "EG-InsVO" steht für die "Verordnung über Insolvenzverfahren" und bezieht sich auf ein juristisches Regelwerk. Diese Verordnung betrifft Insolvenzverfahren und ist innerhalb der Europäischen Union gültig. Sie legt die Regeln und Verfahrensabläufe für Insolvenzverfahren in den Mitgliedstaaten fest. Juristisch