EfbV Entsorgungsfachbetriebeverordnung Die Abkürzung EfbV steht für die "Entsorgungsfachbetriebeverordnung". Diese Verordnung regelt die Anforderungen und Vorgaben für Betriebe, die mit der Entsorgung von Abfällen und gefährlichen Stoffen beauftragt sind. Sie legt unter anderem Standards für die Betriebsorganisation, die Fachkunde des Personals, die Entsorgungswege und -verfahren sowie die Überwachung fest, um eine sichere und umweltgerechte Entsorgung zu gewährleisten. Juristisch