ausdr. ausdrücklich Die Abkürzung "ausdr." steht für "ausdrücklich" und wird insbesondere im juristischen Bereich verwendet. Mit dieser Abkürzung wird betont, dass eine bestimmte Aussage oder Handlung bewusst und eindeutig gemacht wird. "Ausdr." wird häufig in Verträgen, Gesetzen oder Anweisungen verwendet, um sicherzustellen, dass keine Missverständnisse entstehen und die Absicht klar erkennbar ist. Juristisch