EAÜ Elektronische Aufenthalts-Überwachung EAÜ steht für "Elektronische Aufenthalts-Überwachung" und bezieht sich auf ein juristisches Instrument zur Überwachung von Personen. Ähnlich wie bei der elektronischen Fußfessel, wird bei der EAÜ eine elektronische Vorrichtung am Körper getragen, welche den Aufenthaltsort der überwachten Person überwacht und dokumentiert. Die EAÜ wird oft bei Personen eingesetzt, die sich in einem geregelten Strafvollzug befinden oder unter besonderer Beobachtung stehen. Es ermöglicht den zuständigen Behörden, die Bewegungen und den Aufenthalt der überwachten Person zu verfolgen und bei Bedarf rechtzeitig einzugreifen. Juristisch