U-Haft Untersuchungshaft Die Abkürzung U-Haft steht für Untersuchungshaft, eine vorläufige Festnahme einer Person während laufender Ermittlungen. In der juristischen Praxis wird Untersuchungshaft oft angewendet, um die Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr oder Wiederholungsgefahr zu verhindern. Die Haft dient dazu, weitere Informationen zu sammeln und die individuelle Schuld oder Unschuld zu überprüfen, bevor das Verfahren vor Gericht stattfindet. Juristisch