DVO (DV) Durchführungsverordnung DVO (DV) steht für "Durchführungsverordnung". Diese abkürzte Rechtsnorm dient der konkreten Umsetzung und Ausführung eines Gesetzes. Sie enthält spezifische Regelungen, die zur Anwendung des Gesetzes erforderlich sind. Die Durchführungsverordnung ermöglicht somit eine präzise Regelung und Anpassung in verschiedenen rechtlichen Kontexten, insbesondere im juristischen Bereich. Juristisch