MuSchEltZV Mutterschutz- und Elternzeitverordnung Die Abkürzung MuSchEltZV steht für die "Mutterschutz- und Elternzeitverordnung" und regelt den Schutz von Müttern am Arbeitsplatz sowie die Möglichkeit der Elternzeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes. Die Verordnung gewährleistet den gesetzlich geregelten Sonderurlaub für werdende Mütter sowie den Schutz vor Gefährdungen am Arbeitsplatz während der Schwangerschaft und der Stillzeit. Außerdem ermöglicht sie eine Auszeit vom Beruf für Eltern, um sich um ihr Kind kümmern zu können. Die MuSchEltZV trägt somit zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Juristisch