Dipl.-jur. oder Dipl.-Jur. Diplom-Jurist Die Abkürzung "Dipl.-jur." oder "Dipl.-Jur." steht für "Diplom-Jurist". Dieser akademische Grad wird in Deutschland an Universitäten verliehen und bezeichnet eine Person, die das Studium der Rechtswissenschaften erfolgreich abgeschlossen hat. Als "Diplom-Jurist" verfügt die Person über umfangreiches juristisches Fachwissen und ist berechtigt, rechtliche Fragen zu beurteilen und zu lösen. Akademische Grade