KapVO NRW Kapazitätsverordnung Die Abkürzung KapVO NRW steht für "Kapazitätsverordnung Nordrhein-Westfalen". Diese Verordnung regelt die Ermittlung der Aufnahmekapazität für Studiengänge an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen, die nicht dem zentralen Vergabeverfahren unterliegen. Die KapVO NRW legt somit fest, wie viele Studierende in diese Studiengänge aufgenommen werden können. Juristisch