BGStG Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Das BGStG steht für das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Dieses Gesetz hat das Ziel, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu fördern und Benachteiligungen abzubauen. Es regelt unter anderem den barrierefreien Zugang zu öffentlichen Gebäuden, den Schutz vor Diskriminierung und die Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Das BGStG ist ein wichtiger rechtlicher Rahmen für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Österreich. Juristisch