BetrVerf. Betriebsverfassung Die Abkürzung "BetrVerf" steht für "Betriebsverfassung". Die Betriebsverfassung bezeichnet das Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, in einem Betrieb oder Unternehmen Mitbestimmungsrechte auszuüben. Durch die Betriebsverfassung werden die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern geregelt, um eine demokratische und gerechte Arbeitsplatzgestaltung zu gewährleisten. Juristisch