BEGDV 6 Sechste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes BEGDV 6 steht für die Sechste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes. Diese Verordnung regelt die Einzelheiten und Verfahren im Zusammenhang mit dem Bundesentschädigungsgesetz. Sie legt fest, wer Anspruch auf Entschädigung hat, wie die Anträge gestellt und bearbeitet werden und welche weiteren Maßnahmen im Rahmen der Gesetzesdurchführung zu ergreifen sind. Die BEGDV 6 ist somit ein wichtiger Bestandteil der rechtlichen Grundlagen, um Betroffenen von staatlichem Unrecht eine finanzielle Entschädigung zu ermöglichen. Juristisch