i.d.g.F. in der geltenden Fassung Die Abkürzung "i.d.g.F." steht für "in der geltenden Fassung". Dies wird häufig im juristischen Kontext verwendet, um auszudrücken, dass sich auf die aktuelle Version eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung bezogen wird. Es gibt an, dass eventuelle Änderungen oder frühere Versionen nicht berücksichtigt werden. Juristisch
idgF in der geltenden Fassung Die Abkürzung "idgF" steht für "in der geltenden Fassung" und wird vor allem im juristischen Bereich verwendet. Sie gibt an, dass sich ein Gesetz oder eine rechtliche Vorschrift auf den aktuellen Zustand bezieht und eventuelle frühere Änderungen oder Ergänzungen umfasst. Diese Abkürzung hilft dabei, den aktuellen rechtlichen Kontext zu verstehen, ohne explizit darauf hinweisen zu müssen. Juristisch