baupol. baupolizeilich Die Abkürzung "baupol." steht für "baupolizeilich". Sie bezieht sich auf handlungs- oder entscheidungsbefugte Maßnahmen und Vorschriften im Bereich des Baurechts. Dabei geht es um die Einhaltung von Bauvorschriften und die Überwachung von Bauprojekten. Juristisch