AbfKoBiV Abfallwirtschaftskonzept- und bilanzverordnung Die AbfKoBiV, oder Abfallwirtschaftskonzept- und Bilanzverordnung, ist eine juristische Regelung im Bereich der Abfallwirtschaft. Sie legt bestimmte Anforderungen und Verfahren fest, die Unternehmen und Behörden bei der Erstellung und Umsetzung von Abfallwirtschaftskonzepten und -bilanzen beachten müssen. Dabei geht es unter anderem um die Erfassung, Entsorgung und Verwertung von Abfällen sowie um die Reduzierung der Umweltauswirkungen. Die AbfKoBiV wurde aufgehoben. Juristisch
AbfKoBiV Verordnung über Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen Die Abkürzung AbfKoBiV steht für die "Verordnung über Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen". Diese rechtliche Regelung legt Vorschriften fest, wie Abfallwirtschaftskonzepte erstellt und Abfallbilanzen geführt werden sollen. Sie hat das Ziel, eine effektive und nachhaltige Abfallwirtschaft zu gewährleisten. Die AbfKoBiV ist daher ein wichtiger Bestandteil des Umweltrechts und dient dem Schutz der Umwelt vor negativen Auswirkungen durch den Umgang mit Abfällen. Juristisch