GeschO Geschäftsordnung Die Abkürzung "GeschO" steht für Geschäftsordnung. Dieser Begriff umfasst die Richtlinien und Verfahrensregeln, die in einer Organisation oder einer Versammlung befolgt werden müssen, um einen geordneten Ablauf der Geschäfte sicherzustellen. Die Geschäftsordnung legt beispielsweise fest, wie Debatten geführt, Entscheidungen getroffen und das Verhalten der Teilnehmer geregelt werden soll. Sie spielt eine wichtige Rolle bei der reibungslosen Zusammenarbeit und dem effizienten Arbeiten in juristischen Kontexten. Juristisch