Arb(Slg) Sammlung Arbeitsrechtlicher Entscheidungen Die Abkürzung "Arb(Slg)" steht für "Sammlung Arbeitsrechtlicher Entscheidungen" und dient als Referenzquelle für arbeitsrechtliche Fälle. In dieser umfangreichen Zusammenstellung sind Urteile und Entscheidungen zu verschiedenen arbeitsrechtlichen Fragen gesammelt, welche als Leitfaden oder Hilfestellung für juristische Angelegenheiten dienen können. Juristisch