EinglMV Eingliederungsmittel-Verordnung Die Abkürzung "EinglMV" steht für die "Eingliederungsmittel-Verordnung". Diese Verordnung regelt die Gewährung von verschiedenen Hilfsmitteln und Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Beeinträchtigungen. Sie soll dazu beitragen, dass diese Personen trotz ihrer Einschränkungen bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben und ihre berufliche Integration unterstützt wird. Juristisch