AnzV Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz Die Abkürzung AnzV steht für die "Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz". Diese Verordnung regelt die Pflichten von Unternehmen im Finanzsektor zur Anzeige und Vorlage von relevanten Unterlagen gemäß den Bestimmungen des Kreditwesengesetzes. Juristisch