AntarktVtrG Gesetz zum Antarktis-Vertrag vom 1. Dezember 1959 AntarktVtrG steht für "Gesetz zum Antarktis-Vertrag vom 1. Dezember 1959". Dieses Gesetz bezieht sich auf den völkerrechtlichen Vertrag, der die Nutzung und den Schutz der Antarktis regelt. Es legt die rechtlichen Grundlagen für die deutsche Beteiligung an Forschungs- und Umweltschutzprojekten in der Antarktis fest. Das AntarktVtrG ist von großer Bedeutung für die juristische Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Antarktis und ihren Ressourcen. Juristisch