AVAG Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz AVAG steht für "Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz". Dieses Gesetz regelt die Umsetzung von zwischenstaatlichen Verträgen und Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Anerkennung und Vollstreckung von zivil- und handelsrechtlichen Angelegenheiten. Es dient dazu, die Durchsetzung von Rechtsentscheidungen in verschiedenen Ländern zu gewährleisten und so die grenzüberschreitende Justiz zu erleichtern. Juristisch