AnlGBlnV Verordnung zur Erstreckung des Anleihe-Gesetzes von 1950 auf das Land Berlin Die Abkürzung "AnlGBlnV" steht für die "Verordnung zur Erstreckung des Anleihe-Gesetzes von 1950 auf das Land Berlin". Diese Verordnung wurde erlassen, um das Anleihe-Gesetz von 1950 auf das Land Berlin auszuweiten. Sie regelt damit die rechtlichen Rahmenbedingungen für Anleihen im Land Berlin in Bezug auf Themen wie Emission, Handel und Verwaltung von Anleihen. Die AnlGBlnV findet Anwendung im Zusammenhang mit juristischen Fragen und Entscheidungen rund um Anleihen in Berlin. Juristisch