AMSachKV Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln AMSachKV steht für "Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln". Diese Verordnung regelt die Anforderungen und den Nachweis der Fachkompetenz für den Verkauf von frei verkäuflichen Arzneimitteln im Einzelhandel. Sie soll sicherstellen, dass das Personal im Einzelhandel über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um den Verbrauchern kompetente Beratung und den sicheren Verkauf von Arzneimitteln zu garantieren. Juristisch