AFFAngAusbV Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Arbeitsförderung Die Abkürzung "AFFAngAusbV" steht für die "Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Arbeitsförderung". Diese Verordnung regelt die Ausbildungsinhalte und -bedingungen für Fachangestellte, die im Bereich der Arbeitsförderung tätig sind. Sie legt somit die rechtlichen Grundlagen für die Ausbildung und Qualifizierung dieses Berufszweigs fest. Juristisch