AG-PStG Bbg Brandenburgisches Gesetz zur Ausführung des Personenstandsgesetzes Die Abkürzung "AG-PStG Bbg." steht für das Brandenburgische Gesetz zur Ausführung des Personenstandsgesetzes. Dieses Gesetz regelt die Umsetzung des Personenstandsgesetzes in Brandenburg. Es legt fest, wie Personenstandsfälle wie Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle dokumentiert werden und welche Pflichten die Standesämter in Brandenburg dabei haben. Es ist ein juristisches Regelwerk, welches die Abläufe und Zuständigkeiten im Bereich Personenstandswesen in Brandenburg definiert. Juristisch