AbsFG Gesetz über die Errichtung eines zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft Das AbsFG ist das Gesetz, das die Errichtung eines zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft regelt. Es dient dazu, die Absatzchancen der heimischen land- und ernährungswirtschaftlichen Betriebe zu verbessern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Der Fonds unterstützt Maßnahmen wie Werbung, Marktforschung und die Durchführung von Veranstaltungen, um den Absatz von land- und ernährungswirtschaftlichen Erzeugnissen zu fördern. Der AbsFG ist ein wichtiges Instrument, um die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft zu unterstützen und sie national und international zu positionieren. Juristisch