AbschlagsV Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen Die Abkürzung "AbschlagsV" steht für die "Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen". Diese Verordnung regelt die Zahlungsmodalitäten beim Abschluss von Verträgen mit Bauträgern. Der Zweck der Verordnung besteht darin, den Käufern von Immobilien im Vorfeld des Baus Ratenzahlungen zu ermöglichen, um ihre finanzielle Belastung zu strecken und den Bauträger zu verpflichten, bestimmte Bauabschnitte abzuschließen, um Zahlungen zu erhalten. Die AbschlagsV bietet rechtliche Sicherheit und Transparenz für alle Beteiligten. Juristisch