BeklV Beklagtenvertreter Die Abkürzung "BeklV" steht für "Beklagtenvertreter" und bezieht sich auf eine juristische Person oder einen Rechtsanwalt, der einen Beklagten vor Gericht vertritt. Der BeklV hat die Aufgabe, die Interessen des Beklagten zu vertreten und ihn während des gesamten Gerichtsverfahrens zu unterstützen. Er gibt rechtliche Ratschläge, bereitet das Gerichtsverfahren vor und vertritt die Interessen des Beklagten vor Gericht. Juristisch