zust. zustimmend Die Abkürzung "zust." steht für "zustimmend". Sie wird häufig im juristischen Kontext verwendet, um eine positive Zustimmung oder die Bejahung einer Aussage oder eines Sachverhalts auszudrücken. Mit dieser Abkürzung können in juristischen Schriftstücken Meinungen oder Entscheidungen eindeutig gekennzeichnet werden. Juristisch