Bedeutungen der Schreibweise "ZupfMstrV"

ZupfMstrV Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Zupfinstrumentenmacher-Handwerk Die Abkürzung "ZupfMstrV" steht für die "Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Zupfinstrumentenmacher-Handwerk". Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfungsinhalte für angehende Meister im Bereich des Zupfinstrumentenmacher-Handwerks. Sie legt fest, welche Kenntnisse und Fertigkeiten ein Meister in diesem Handwerk besitzen muss, um die Meisterprüfung erfolgreich abzuschließen. Juristisch

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