ZupfInstrmMAusbV Verordnung über die Berufsausbildung zum Zupfinstrumentenmacher/zur Zupfinstrumentenmacherin Die Abkürzung "ZupfInstrmMAusbV" steht für die "Verordnung über die Berufsausbildung zum Zupfinstrumentenmacher/zur Zupfinstrumentenmacherin". Diese Verordnung regelt die Ausbildungsinhalte und -anforderungen für den Beruf des Zupfinstrumentenmachers und legt somit die Grundlagen für eine qualifizierte Ausbildung in diesem Handwerksberuf fest. Durch die Verwendung der Abkürzung wird eine kompakte und eindeutige Verweisung auf diese Verordnung ermöglicht. Juristisch