ZSEG Zeugen- und Sachverständigen-Entschädigungsgesetz Die Abkürzung ZSEG steht für das "Zeugen- und Sachverständigen-Entschädigungsgesetz". Dieses Gesetz regelt die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, die im Rahmen von Gerichtsverfahren tätig werden. Es wurde jedoch mittlerweile aufgehoben und durch das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) ersetzt. Juristisch