ZÖD Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes Die Abkürzung "ZÖD" steht für Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes. Es handelt sich dabei um eine Form der Altersvorsorge, die speziell für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gilt. Die Zusatzversorgung dient dazu, den Ruhestand finanziell abzusichern und eine zusätzliche Rente neben der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten. Der öffentliche Dienst umfasst dabei Beamte, Angestellte und Arbeiter in staatlichen oder kommunalen Unternehmen. Die ZÖD ergänzt somit die reguläre Altersvorsorge und ist ein wichtiger Bestandteil der Karriereplanung und des Arbeitsrechts im öffentlichen Sektor. Juristisch