ZIEV Verordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz Die Abkürzung ZIEV steht für die Verordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz. Diese Verordnung regelt die Anforderungen an das Eigenkapital von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten, die im Rahmen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes tätig sind. Das Ziel ist es, sicherzustellen, dass diese Institute über ausreichendes Eigenkapital verfügen, um potenzielle Risiken abzudecken und die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten. Die ZIEV dient somit dem Schutz der Kundeneinlagen und der Sicherung des Zahlungsverkehrs in Deutschland. Juristisch