ZHG§10PrO Prüfungsordnung nach § 10 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde Die Abkürzung ZHG§10PrO steht für die "Prüfungsordnung nach § 10 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde". Sie regelt die Bedingungen und Abläufe von Prüfungen im zahnmedizinischen Bereich, die gemäß dem Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde durchgeführt werden. Juristisch