ZFdG Zollfahndungsdienstgesetz ZFdG steht für Zollfahndungsdienstgesetz und bezieht sich auf das Gesetz über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter. Dieses Gesetz regelt die Aufgaben und Befugnisse der Zollfahndungsdienste in Deutschland, die für die Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit dem Zollrecht zuständig sind. Es ermöglicht den Fahndern, Ermittlungen und Durchsuchungen durchzuführen, um Verstöße gegen zollrechtliche Vorschriften aufzudecken und zu verfolgen. Das ZFdG dient somit der Sicherstellung der Einhaltung des Zollrechts und dem Schutz der wirtschaftlichen Interessen Deutschlands. Juristisch