ZDVWahlV Verordnung über die Wahl der Vertrauensmänner der Zivildienstleistenden Die Abkürzung ZDVWahlV steht für "Verordnung über die Wahl der Vertrauensmänner der Zivildienstleistenden". Die Verordnung regelt den Prozess der Wahl von Vertrauensmännern, welche die Interessen der Zivildienstleistenden vertreten sollen. Sie bildet somit eine wichtige rechtliche Grundlage für die Organisation und Vertretung der Zivildienstleistenden. Juristisch