ZDVG Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden ZDVG steht für "Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden". Es handelt sich hierbei um eine rechtliche Regelung, die die Rechte und Aufgaben des Vertrauensmanns festlegt, der die Interessen der Zivildienstleistenden vertritt. Dieses Gesetz dient dazu, die Belange und Anliegen der Zivildienstleistenden zu sichern und ihnen eine vertrauensvolle und rechtliche Unterstützung während ihrer Dienstzeit zu gewährleisten. Juristisch