ZAGMonAwV Verordnung zur Einreichung von Monatsausweisen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ZAGMonAwV ist die Abkürzung für die "Verordnung zur Einreichung von Monatsausweisen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz". Diese Verordnung regelt die Pflicht zur regelmäßigen und detaillierten Berichterstattung von Zahlungsdienstleistungsanbietern gemäß dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz. Sie legt fest, dass die Anbieter monatliche Ausweisdokumente einreichen müssen, um relevante Informationen über ihre Tätigkeiten, Transaktionen und finanzielle Lage an die Aufsichtsbehörden zu liefern. Durch die Umsetzung der ZAGMonAwV soll Transparenz und Kontrolle im Zahlungsdienstleistungssektor gewährleistet werden. Juristisch