ZAF Zollamtfrau ZAF steht für "Zollamtfrau" und bezieht sich auf die Amtsbezeichnung einer Frau, die im deutschen Zollamt tätig ist. Diese Abkürzung wird vor allem im juristischen Kontext verwendet. Die Zollamtfrau hat verschiedene Aufgaben im Bereich des Zolls, wie beispielsweise die Kontrolle von Warenströmen, die Erhebung von Zöllen und Steuern sowie die Verfolgung von Schwarzarbeit im grenzüberschreitenden Handel. Juristisch