WÜK Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen WÜK steht für "Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen" und bezieht sich auf ein internationales Abkommen, das die Rechte und Pflichten von Konsuln regelt. Es wurde 1963 in Wien von zahlreichen Staaten unterzeichnet und dient der Regelung des konsularischen Schutzes von Staatsangehörigen im Ausland sowie der Erleichterung konsularischer Dienstleistungen wie Visaerteilung und Rechtsbeistand. Das WÜK legt auch die diplomatischen Privilegien und Immunitäten von Konsuln fest. Juristisch