WSVSeeKostV Kostenverordnung für Amtshandlungen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt Die Abkürzung "WSVSeeKostV" steht für die Kostenverordnung für Amtshandlungen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt. Diese Verordnung regelt die Kosten, die für verschiedene Verwaltungshandlungen im Bereich der Seeschifffahrt durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes anfallen. Sie legt fest, welche Gebühren und Auslagen in welcher Höhe zu entrichten sind und schafft somit eine rechtliche Grundlage für die Kostenregelung in diesem Bereich. Juristisch