WStDV Wechselsteuer-Durchführungsverordnung Die Abkürzung WStDV steht für "Wechselsteuer-Durchführungsverordnung". Diese Verordnung regelt die Durchführung der Wechselsteuer, die eine spezielle Steuer auf den Umsatz von Wechseln und Schecks darstellt. Sie legt fest, wie diese Steuer zu erheben, anzumelden und abzuführen ist. Die WStDV dient somit als Leitfaden für Firmen und Steuerbehörden, um die korrekte Umsetzung der Wechselsteuer sicherzustellen. Juristisch