WpDPV Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung Die Abkürzung "WpDPV" steht für "Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung". Es handelt sich dabei um eine rechtliche Vorschrift, die die Prüfung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen gemäß § 36 des Wertpapierhandelsgesetzes regelt. Die WpDPV dient der Sicherstellung der ordnungsgemäßen und vertrauenswürdigen Durchführung von Wertpapiergeschäften durch solche Unternehmen. Juristisch