WpAIV Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung Die Abkürzung WpAIV steht für die "Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung". Diese Verordnung konkretisiert die Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten sowie die Pflicht zur Führung von Insiderverzeichnissen gemäß dem Wertpapierhandelsgesetz. Dabei werden die Regeln und Vorschriften für den Handel mit Wertpapieren und den Umgang mit Insiderinformationen festgelegt. Juristisch